Insoweit erfahrene Fachkraft (§ 8a SGB VIII)

Dieses kostenlose Angebot richtet sich an alle Personen, die in der Stadt Hagen im Bereich Kinder- und Jugendhilfe arbeiten (Kita, ambulante/stationäre Jugendhilfe, Offene Kinder- und Jugendarbeit, kommunale Schulsozialarbeit, OGS) und dadurch gemäß §8a SGB VIII gesetzlich verpflichtet sind, bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung eine insoweit erfahrene Fachkraft beratend hinzuzuziehen. Weitere Personengruppen haben das Recht auf eine solche Beratung (Lehrkräfte, Ärzt*innen, Psycholog*innen, Ehe-, Familien- und Lebensberater*innen, Hausmeister*innen und Sekretariatskräfte in Schulen, Schulbus-Fahrer*innen, Ehrenamtliche in Kinder- und Jugendarbeit) und können sich ebenfalls bei uns melden. 

 

- Haben Sie das Gefühl, ein Kind wirkt traurig oder zieht sich zurück?

- Haben Sie den Eindruck, Eltern kümmern sich nicht ausreichend?

- Haben Sie blaue Flecken oder Verletzungen entdeckt, die nicht plausibel sind?

- Berichtet ein Kind / Jugendliche*r von Gewalt in der Familie?

 

Wir sind für Sie da! Lassen Sie sich von einer insoweit erfahrenen Fachkraft (insoFa) beraten. 

 

Ablauf einer insoFa-Beratung

- Sie melden sich bei uns und wir vereinbaren einen Termin

- während des ersten Telefonats teilen wir Ihnen mit, welche Dokumente Sie zur Vorbereitung benötigen und wo Sie diese finden

- Sie füllen die Dokumente aus und bringen diese zum Beratungstermin mit

- im Gespräch erörtern wir Ihre Beobachtungen, nehmen Risiken sowie Ressourcen in den Blick und schätzen die Gefährdung ein

- wir besprechen, wie Sie das Kind oder die/den Jugendliche*n sowie die Sorgeberechtigten einbeziehen können und überlegen, welche Hilfen zum Schutz notwendig sind

 

Die Beratung durch eine insoFa beinhaltet:

- trotz der Verantwortung das weitere Vorgehen nicht alleine festlegen zu müssen

- Beobachtungen, Gedanken, Vermutungen, Emotionen möglichst gut auseinanderzuhalten und zu sortieren

- Vorbereitung von Gesprächen mit Betroffenen und deren Sorgeberechtigten 

- Prozessbegleitung: Sie dürfen jederzeit wieder anrufen - wir planen alle weiteren Schritte mit Ihnen

- unterschiedliche Hilfearten vor Ort kennenlernen

Die Fallverantwortung bleibt dabei immer bei Ihnen und eine insoFa nimmt niemals an Gesprächen etc. mit Betroffenen / Sorgerechtigten teil. 

 

Trotz Unsicherheit: Handlungssicher im Kinderschutz.

 

So erreichen Sie uns:

ZeitRaum - Erziehungs-, Familien- und Lebensberatung der Evangelischen und Katholischen Kirche

Dödterstr. 10

58095 Hagen

02331/90582 (gerne auch auf den AB sprechen - wir melden uns zurück!)

Mo-Fr.: 9-11:30 Uhr, Mo-Do 14-16 Uhr.

kinderschutz@beratungsstelle-zeitraum.de

 

Eine weitere Möglichkeit zur insoFa-Beratung für Hagener*innen, die nach §8a und §8a SGB VIII sowie §4 KKG arbeiten, finden Sie bei unserem Kooperationspartner Fachberatung Kindeswohl der Stadt Hagen. 

 

Unsere zusätzlichen Angebote:

 

Kinderschutz-Sprechstunde für den o.g. Personenkreis

- mögliche Themen: insoFa-Beratung, allgemeine Fragen zum Kinderschutz, Unterstützung beim Bearbeiten der Dokumente des Handlungsleitfadens, Vorbereiten von Gesprächen

- aktuelle Termine (jeweils donnerstags von 9 bis 11 Uhr, Anmeldung erbeten bis zum Vortag um 16 Uhr per Mail an kinderschutz@beratungsstelle-zeitraum.de): 28. August, 11. und 18. September, 02., 09., 16., 23. und 30. Oktober, 13. und 20. November, 11. und 18. Dezember 2025.

 

Fortbildungen / Workshops zu den Themen:

- Handlungsleitfaden der Stadt Hagen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung

- Umgang mit herausforderndem Verhalten: Strategien für Fachkräfte in Kita, OGS und Jugendhilfe

- Akute Krisenintervention bei "Ausrastern" von Kindern

- Gespräche mit Kindern in Verdachstfällen

-  Gespräche mit Eltern

-  Kultursensibler Kinderschutz

 

Termine für Fortbildungs-Veranstaltungen in 2025 folgen in Kürze.